Deutschland.
GU-Haftung. Vorab geprüft.
Grenzüberschreitende Entsendung für deutsche Tief- und TGA-Generalunternehmer unter SchwarzArbMoDiG, §266a StGB, SOKA-BAU 20,2 % und der Mindestlohn-Bau-LG2/LG3-Stufe zum 1. April 2026.
Technisches Briefing anfordernDies ist die vollständig deutschsprachige Fassung der Lösungsseite zur Generalunternehmer-Bürgenhaftung nach §14 AEntG. Empfänger, die das Briefing in deutscher Sprache erhalten haben, finden hier die Architektur in der Vertragssprache — von der Tarif-Compliance bis zur §266a-StGB-Verteidigung.
Englische Fassung verfügbar unter /solutions/germany-aentg-gu-haftung/. Die regulatorischen Anker (§14 AEntG, SOKA-BAU, SchwarzArbMoDiG, Wettbewerbsregister) sind in beiden Fassungen identisch — die deutsche Fassung ergänzt operativen Kontext zu BImA / Sondervermögen Bundeswehr und VOB/B-Vertragsarchitektur.
Deutschland: Zeitlinie 2026
Der Durchsetzungsstapel 2026 schlägt in zwei Stufen: SchwarzArbMoDiG modernisiert die FKS-Befugnisse zum 1. Januar; die Mindestlohn-Bau-LG2/LG3-Untergrenzen konvergieren Ost–West zum 1. April. SOKA-BAU und §14 AEntG laufen durchgängig.
- 1. Januar 2026
SchwarzArbMoDiG in Kraft
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält staatsanwaltschaftsähnliche Befugnisse: eigenständige §266a-StGB-Ermittlungsbefugnis, verpflichtender Live-Zugriff auf Lohn-IT, biometrische Identitätserfassung vor Ort, automatisierter Datenabgleich zwischen A1, DRV, Meldeportal-Mindestlohn und Landesfinanzbehörden — alles ohne Umweg über die Staatsanwaltschaft.
- 1. Januar 2026
Mindestlohn-Anhebung auf €13,90
Gesetzlicher Mindestlohn um +8,42 % angehoben — die größte einzelne Anhebung seit Einführung des gMiLoG. Die in den Mobilisierungsbudgets 2024–2025 eingebauten Puffer sind aufgebraucht.
- 1. April 2026
Mindestlohn-Bau LG2/LG3-Stufe
Konvergenz der Tarifvertragsuntergrenzen Ost–West. Bundesweit: LG1 €13,95, Fachwerker LG2 €17,05, Spezialbau-Facharbeiter LG3 €23,97 — allgemeinverbindlich nach §3 AEntG, bindend für jede entsandte Mannschaft unabhängig vom Arbeitgebersitz.
- Durchgängig 2026
SOKA-BAU + GU-Bürgenhaftung
Urlaubskasse 15,1 % + Berufsbildung 1,9 % + Zusatzversorgung 3,2 % auf jeden Bauarbeitnehmer. §14 AEntG begründet verschuldensunabhängige Bürgenhaftung über die gesamte Nachunternehmerkette nach gefestigter BAG-Rechtsprechung zur Generalunternehmerhaftung.
Vor-mobilisierte Tarif-Compliance
Jeder grenzüberschreitend eingesetzte Arbeitnehmer wird simultan gegen TV Mindestlohn Bau LG1/LG2/LG3 und — wo anwendbar — AVE Elektrohandwerk €14,93/h, ZVSHK SHK-Tarif und IG Metall ERA Bayern gepreist. Lohngruppenzuordnung wird bei Mobilisierung verifiziert, nicht bei Prüfung rekonstruiert. Die Predominanz-Prüfung (welcher Tarif greift bei kombiniertem Gewerk) erfolgt vor Vertragsschluss, nicht nach Zollkontrolle.
Meldeportal-Mindestlohn + A1 + AufenthG-Stapel
Jede grenzüberschreitende Entsendung wird vor Arbeitsbeginn einzeln auf meldeportal-mindestlohn.de gemeldet. A1-Bescheinigungen bei Ausstellung verifiziert; §18a/§19c AufenthG-Visumsspur für Drittstaatsangehörige; §13b AEntG-Langzeit-Entsendung am 12-Monats-Tor bearbeitet. Die Datenabgleichsfähigkeit der FKS ab 2026 macht jede unvollständige Meldung zu einer §266a-StGB-tauglichen Tatsache — die Lücke ist nicht der Inhalt, sondern die Lückenhaftigkeit.
SOKA-BAU + BG-Bau + Baustellenausweis-Onboarding
Urlaubskasse und ZVK-Anmeldung werden vor Anwesenheit auf der Baustelle ausgelöst. BG-Bau-Anmeldung, SCC-Zertifizierung wo erforderlich, doppelte BG-ETEM- / BGHM-Mitgliedschaft für TGA-Mannschaften. Die Baustellenausweis-Berechtigung wird bei der ersten SOKA-BAU-Vorlage freigegeben — nicht erst am Bauzaun. Bei Bauvorhaben mit BImA- oder Bundeswehr-Beteiligung läuft parallel die VS-Stufenfreigabe (Verschlusssachen-Anweisung).
FKS-belastbarer Beweissatz pro Arbeitnehmer
Jeder entsandte Arbeitnehmer erscheint mit dem Dokumentaranker, den eine SchwarzArbMoDiG-Prüfung anfordern würde — Lohnabrechnungs-Trace, SEPA-rückverfolgbare Vergütung, ArbZG-konforme Stundenzettel, deutschsprachiger Vertrag auf Verlangen, Unterkunftsnachweis, Anerkennungstrail der Qualifikation nach §16d AufenthG. Der Beweissatz ist nicht für die Akte gebaut, sondern für die Aushändigung an die FKS-Beamtin im Container.
Westbalkanregelung + Indien-/Golf-Korridor
50.000-jähriges §26-Abs.-2-BeschV-Kontingent — vom Bundeskabinett mit Wirkung vom 1. Juni 2024 verdoppelt und bis 2026 in Kraft — wird parallel zum Indien- und Golf-Korridor genutzt, sobald der osteuropäische Entsendepool für ein Gewerk erschöpft ist. Die Anerkennungspartnerschaft nach §16d AufenthG wird vor der Entsendung mit Handwerkskammer oder IHK eingeleitet, nicht reaktiv beim Drittstaats-Bedarf.
Why the Conventional Approach Fails
| Vor dem 1. Jan 2026 | 2026er Regime | |
|---|---|---|
| FKS-Ermittlungsbefugnis | Ermittlung über die Staatsanwaltschaft geleitet | Eigenständige §266a-StGB-Verfolgung, eigener Durchsuchungsbeschluss |
| Datenzugriff | Papierunterlagen bei Prüfung | Verpflichtender Live-Zugriff auf Lohn-IT, Cloud-Daten, biometrische Identitätserfassung |
| Datenabgleich | Manueller Einzeldatenbankabgleich | Automatisierter Abgleich zwischen A1, DRV, Finanzbehörden, Meldeportal-Mindestlohn |
| Entsendemeldung | Papier-Meldepflicht, Fax akzeptiert | Ausschließlich digitales Meldeportal-Mindestlohn, Bußgeld pro Arbeitnehmer bis €30.000 |
| Vergaberechtliche Konsequenz | Vergabesperre erst nach §123-GWB-Verurteilung | Wettbewerbsregister live integriert; Bußgeld >€2.500 löst 1–3-Jahres-Ausschluss aus |
| BImA- / Sondervermögen-Auftragsfähigkeit | Eintragung im Wettbewerbsregister blockiert Folgeaufträge bei BImA, Bundeswehr-Liegenschaftsbetreuung, BAIUDBw | Vorgelagerte Compliance-Architektur sichert die Eintragsfreiheit — kritisch für den Pistorius-Bauoffensiv-Korridor und das €100B Sondervermögen Bundeswehr |